Für medizinische Notfälle im Ausland ist die Auslandskrankenversicherung die perfekte Lösung. Sie deckt nicht nur die Kosten für die Behandlung vor Ort, sondern übernimmt auch die Ausgaben für einen eventuellen Rücktransport, die sonst von dir selbst getragen werden müssten.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte im Ausland ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest zahlen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aufgrund von unerwarteten Ereignissen wie Krankheit stornieren musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, allerdings nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch aus persönlichen Gründen ist hier nicht abgedeckt.
Falls du im Urlaub versehentlich eine andere Person oder deren Eigentum beschädigst, hilft dir diese Versicherung dabei, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub auftreten, übernimmt diese Versicherung alle anfallenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die entstehenden Kosten bis zu einer bestimmten Versicherungssumme.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise oder sogar Krankenbesuche und vieles mehr.
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